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Bei der stückgewichtspflichtigen Kommissionierung muss jeder Artikel gewogen und entsprechend ausgezeichnet werden. Am Ende der Kommissionierung muss das Gewicht der einzelnen Artikel eingegeben werden. Dabei ist es möglich, im Artikelstamm Toleranzgrenzen zu definieren, die bei der Eingabe eingehalten werden müssen. Diese Art der Kommissionierung wird oft bei Lebensmitteln oder Waren angewendet, die produktionsbedingt unterschiedlich schwer sind.