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Allgemein gehören zum Beschaffungsprozess die Bereiche Bestellung und Wareneingang. Der Wareneingang umfasst den räumlichen Bereich, in dem der Guteingangsbehandlungsprozess stattfindet. Hier werden die eingehenden Güter von vorgeschalteten Systemen übernommen und nach definierten Prozessen an nachgeschaltete Systeme (beispielsweise an den Lagerbereich) weitergegeben. Die Bestellung verursacht den Warenfluss und durch den Wareneingang wird dem Unternehmen die Ware körperlich zum Gebrauch überlassen.
Durch die Bestellung erhält der Wareneingang die für die Wareneingangsprüfung benötigten Informationen (Artikel, Bestellmenge, Lieferzeitpunkt) zum Abgleich. Anhand der Wareneingangsprüfung können Fehlerteile und Fehlmengen dokumentiert werden. Bestandteile der Wareneingangsprüfung sind die Prüfung der Artikel, Mengen und Qualität. Zum Wareneingang gehören der Antransport, die Warenannahme sowie die Warenkontrolle.
Im Mittelpunkt des Wareneingangs steht die Qualitätskontrolle. Im Rahmen der Beschaffungskontrolle beinhaltet die Qualitätskontrolle die Untersuchung, ob gelieferte Güter die erforderlichen und vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Sie wird als Wareneingangskontrolle durchgeführt. Diese umfasst bei der Beschaffung von Stoffen die Materialannahme und die eigentliche Materialprüfung. Das vom Beschaffungscontrolling einzurichtende System muss gewährleisten, dass Abweichungen von der erforderlichen Materialeigenschaft mit ausreichender Sicherheit erkannt werden. Da eine Prüfung aller eingegangenen Teile vielfach zu kostenaufwendig ist, werden häufig statistische Verfahren der stichprobenweisen Kontrolle eingesetzt. Vielfach sind mit den Lieferanten Bedingungen konkret vereinbart, bei deren Nichterfüllung eingegangene Lieferungen zurückgegeben werden. Das Kontrollsystem muss bewirken, dass bei Überschreiten der vereinbarten Qualitätstoleranzen und Fehlermengen die erforderlichen Maßnahmen wie Mängelrügen, Zurücksenden oder gegebenenfalls Ersatzbeschaffung eingeleitet werden.