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Unter Transaktionskosten versteht man die Kosten, welche zusätzlich zum Kauf und Verkauf von Waren oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen entstehen. Die Bezeichnung Kosten beschränkt sich in diesem Fall nicht nur auf finanzielle, sondern auch auf zeitliche Kosten. So beginnen Transaktionskosten bereits beim zeitlichen Aufwand, welcher im Zuge der Beschaffung aller Information anfällt. Weiterhin fallen auch Vereinbarungskosten in diese Kategorie. Dazu zählen beispielsweise Verhandlungen und Zugeständnisse, die im Vorfeld eines Transaktionsabschlusses erfolgt sind. Diese Kosten nennen sich ex ante Kosten. Auch nach Abschluss können Transaktionskosten folgen – die sogenannten ex post Kosten. Dies ist der Fall bei Abwicklungspauschalen, wenn zum Beispiel zusätzliche Dienstleister, wie Vermittler oder Transporteure, beteiligt waren. Falls im Nachgang etwaige Anpassungen notwendig sind, können diese ebenfalls den Transaktionskosten zugeordnet werden.
Steuerrechtlich unterliegen die beiden Arten der Transaktionskosten unterschiedlichen Vorgaben. Während ex ante Kosten zu den Werbungskosten zählen, werden ex post Kosten mit dem Gewinn einer Transaktion verrechnet. Letztere wirken sich dementsprechend gewinnmindernd aus.