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Frachtbrief
Frachtbrief Frachtbrief

Frachtbrief

Bei einem Frachtbrief (engl. waybill) handelt es sich um ein Dokument, welches dem Transport von Gütern beigelegt wird. Dieses beinhaltet Angaben zur Transportfracht und bestätigt nach §409 HGB den Abschluss eines Frachtvertrags zwischen allen beteiligten Partnern. Im Frachtbrief selbst befinden sich alle wesentlichen Informationen. Dazu zählen:

- Informationen zur Absender- und Empfängeradresse
- Ausstellungs- und Lieferungsdatum
- Daten zur Warensendung (Gewicht, Menge, Artikel)
- Art der Beförderung
- Zahlungsinformationen
- entsprechende Zollbestimmungen

Ordnungsgemäß werden von einem Frachtbrief drei Originalausfertigungen ausgestellt, die vom Absender unterzeichnet werden. Eine dieser Ausfertigungen behält der Frachtführer, eine ist für den Absender des Frachtbriefes und eine liegt der Ware bei. Frachtbriefe stellen einen offiziellen Vertragsabschluss dar und sind verbindlich.

Insofern der für den Transport verantwortliche Frachtführer nicht aufgefordert wird, den Frachtbrief zu unterzeichnen, ist er auch nicht dazu verpflichtet. Besteht der Absender allerdings darauf, bestätigt der Frachtführer durch seine Unterschrift die Vollständigkeit und Unversehrtheit des Transportguts. Kann er dieser Überprüfung nicht nachkommen, weil es die Fracht nicht zulässt, hat er die Möglichkeit, seine Vorbehalte auf dem Frachtbrief zu vermerken. Ebenso ist es das Recht des Lieferanten, den Frachtbrief vom Absender einzufordern. Stellt dieser das Dokument nicht aus, kann der Frachtführer den Transport verweigern.

Die Geschichte des Frachtbriefes beginnt im 14. Jahrhundert, wo das Dokument erstmals für den Transport von Waren auf Land und Wasser (meist Binnengewässern) eingesetzt wurde. Später kamen dann auch Eisenbahn-, Luft- sowie Seetransporte hinzu, wodurch er heutzutage ein für alle Transportmittel gebräuchliches Dokument ist. Offiziell stellt der Frachtbrief seit Ende des 20. Jahrhundert kein ausschließliches Pflichtdokument mehr dar. Mittlerweile gelten auch andere Begleitpapiere wie Lieferscheine und Ladelisten als anerkannt.

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