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DGR ist die Abkürzung für Dangerous Goods Regulations. Dabei handelt es sich um die von der International Air Transport Association (IATA) beschlossenen Vorschriften für den Transport von Gefahrengut in der Luftfahrt. Während sich die DGR einzig und allein auf den Luftfrachtverkehr bezieht, deckt die reguläre GGV (Gefahrgutverordnung) alle restlichen Transportwege wie Straße, Schiene und See ab. Die in den Dangerous Goods Regulations enthaltenen Bestimmungen geben vor, welche Gefahrengüter sich in welchen Kombinationen und Mengen für welche Art von Luftfrachtverkehr eignen. So gibt es Güter, die nach DGR ausschließlich im Frachtverkehr befördert werden dürfen. Anderen Gütern wiederum ist auch der Transport im Personenverkehr gestattet. Die DGR beschränkt sich im Übrigen nicht nur auf den reinen Versand von Gütern, sondern gibt ebenfalls Aufschluss darüber, welche Güter von Besatzungsmitgliedern und Privatpassagieren mitgeführt werden dürfen.