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Ladungssicherung
Ladungssicherung Ladungssicherung

Ladungssicherung

Das Thema Ladungssicherung betrifft Führer von Kraftfahrzeugen im Güterkraftverkehr und ist ein zentraler Bestandteil der Transportlogistik. Der sichere Transport von Waren ist gesetzlich vorgeschrieben und eine Missachtung der Gesetzmäßigkeiten kann hohe Strafen zu Folge haben. Unabhängig davon, dass das Nichtbeachten eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt, ist es natürlich auch im Interesse des Lieferanten und des Kunden, dass die Ware ihren Transport unbeschadet übersteht.

Das Ziel der Ladungssicherung ist das Verhindern des Verrutschens oder Herunterkippens der Ladung auf einem Transportmittel. Der sichere Transport erfordert von Verlader und Frachtführer entsprechende Ladungssicherungsmaßnahmen, die je nach Art des Transportguts und Transportvehikels unterschiedlich ausfallen können. Davon abgesehen muss jedoch jeder Kraftfahrzeugführer entsprechend ausgebildet und geschult worden sein, bevor er Aufgaben im Transportwesen übernimmt. Zudem muss jederzeit gewährleistet sein, dass Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung eingehalten wird. Dieser besagt, dass die Ladung selbst bei einer Vollbremsung oder einer abrupten Ausweichbewegung sicher befestigt sein muss. 

Zusätzlich dazu kann man sich zudem an der Richtlinienschrift VDI 2700 orientieren. Sie gilt als Grundlagenwerk der Ladungssicherung und bietet umfangreiche Handlungsempfehlungen zu diversen Transportbedingungen. Darin steht zum Beispiel geschrieben, welchen spezifischen Anforderungen das Transportfahrzeug zu entsprechen hat, sprich über welche geeigneten Sicherungsmaßnahmen es verfügen muss. Neben Vorschriften für Fahrer und Fahrzeug, behandelt das Werk natürlich auch die Ladungssicherung selbst. So darf beispielsweise das zulässige Gesamtgewicht bei der Beladung nicht überschritten werden. Ebenso muss die Verteilung der Güter ordnungsgemäß verteilt sein, sodass die zulässige Achsenlast berücksichtigt wird. Befinden sich die Waren auf dem Transportmittel, ist die Sicherung häufig mit Hilfe ordentlicher Zurrmitteln zu gewährleisten. Zurrgurte sind jedoch nicht immer verpflichtend, da man in der Regel zwischen zwei Arten von Ladungssicherung unterscheidet. Die Sicherung per Zurrmittel oder Sicherungsnetz wird als „kraftschlüssig“ bezeichnet. Alternativ dazu, gibt es die Bezeichnung „formschlüssig“. Bei dieser Variante werden die Transportgüter so verstaut, dass sie lückenlos und bündig abschließen und sich gegenseitig sichern. Unterstützend kommen dabei sogenannte Sperrbalken, beziehungsweise Sperrstangen zum Einsatz, welche dafür sorgen, dass alle Objekte in ihrer Form gehalten werden. Grundsätzlich spricht aber auch nichts dagegen, mehrere Sicherungsarten zu verwenden. So sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass es im Extremfall zu gravierenderen Schäden kommt. Werden all diese Richtlinien zur Ladungssicherung beachtet, so steht dem Warentransport nichts mehr im Wege.

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