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Gefahrgutverordnung Straße
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Gefahrgutverordnung Straße (GGVS)

GGVS ist die Abkürzung für die "Gefahrgutverordnung Straße" Bis 2001 galt die Verordnung für den Transport gefährlicher Güter. Dort wurden Gefahrgüter klassifiziert (explosive, giftige, radioaktive, infektiöse Stoffe etc.) und die Lagerung und Handhabung der Gefahrgüter geregelt. Für den Transport der Güter waren in der GGVS abhängig von der jeweiligen Klassifizierung bestimmte Kennzeichnungen an den Transportmitteln (z.B. rote Warntafeln an Gefahrgutzügen) vorgesehen. Die GGVS sorgte somit dafür, dass der Transport gefährlicher Güter ordnungsgemäß erfolgt, um eventuelle Risiken auf ein Minimum zu reduzieren.

Seit 2001 ist die GGVS von der "Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)" abgelöst, die wiederum selbst 2009 von der "Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)" ersetzt worden ist. Bei der GGVS handelte es sich wie bei den Nachfolgeregelungen um eine internationale Richtlinie, die für den gesamten europäischen Raum galt. Damals wie heute gelten zudem spezielle Genehmigungen und Bedingungen für den Transport gefährlicher Güter. Von letzteren sind Sender, Beförderer, Adressaten betroffen sowie darüber hinaus jedes weitere Bindeglied, das in irgendeiner Form in dem Prozess involviert ist.

Die damalige GGVS war aufgrund ihrer Bescheinigungs-, Schulungs- und Zulassungspflichten äußerst kostenintensiv und wurde dementsprechend Kunden in Rechnung gestellt. An diesem Vorgehen hat sich bis heute nichts geändert. Auch die Kosten für den heute gültigen ADR-Schein (ADR = "Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route" (dt. Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) werden den Kunden in aller Regel weiterberechnet.

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