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Flurförderzeug
Flurförderzeug Flurförderzeug

Flurförderzeug

Als Flurförderzeug bezeichnet man alle gleislosen, gleisgebundenen oder spurgeführten Fahrzeuge, die innerbetrieblich für den Transport von Waren verwendet werden. Mitunter sind diese mit einer Einrichtung zum Heben und Stapeln von Lasten versehen, allerdings ist diese nicht zwingend notwendig. Als Fördermittel für den Gütertransport sind sie für gewöhnlich in der Logistik angesiedelt.

Hinsichtlich ihrer Bauart kann man sie in drei Arten aufgliedern: gleislose, gleisgebundene und spurgeführte Flurförderzeuge. Zu erster Gruppe gehören beispielsweise Gabelstapler oder Hubwagen. Gleisgebundene Flurförderzeuge wie Loren sind seltener im alltäglichen Lagerbetrieb zu finden. Stattdessen greifen Unternehmen häufiger auf spurgeführte Systeme zurück. Darunter fallen zum Beispiel fahrerlose Transportsysteme (FTS).

Anhand spezieller Kürzel lässt sich der jeweilige Typ des Flurförderzeuges ableiten:

1.       Buchstabe: Antriebsart (z.B. Elektro)
2.       Buchstabe: Bedienungsart (z.B. Automatik)
3.       Buchstabe: Bauart (z.B. Schmalgangstapler)
4.       Buchstabe (nur bei fahrerlosen Systemen): Zusatz (z.B. mechanisch zwangsgelenkt)

Flurförderzeuge zeichnen sich durch hohe Flexibilität und gute Manövrierfähigkeit aus. Demgegenüber stehen ein hoher Bedienaufwand und ein zum Teil erheblicher Wartungsaufwand. Flurförderzeuge benötigen Wege, auf denen sie sich zwischen den gelagerten Gütern entweder manuell (Muskelkraft) oder automatisiert (Elektro-, Diesel-, Gasmotoren) bewegen. Für das Führen eines Flurförderzeugs gelten spezielle Vorschriften, welche die Arbeitssicherheit gewährleisten sollen. So benötigt der Fahrer mitunter einen Flurfördermittelschein, eine Einweisung für das Fahrzeug sowie eine offizielle Beauftragung, beziehungsweise Erlaubnis seitens des Arbeitgebers.

Das Gegenstück zu den Flurförderzeugen sind die flurfreien Fördermittel. Diese können nicht frei im Flur fahren, sondern hängen an der Decke oder bewegen sich über Schienensysteme direkt an den Regalen. Je nach Definition zählen vertikale Transportmittel wie Kräne ebenfalls nicht zur Kategorie Flurförderzeuge. Lediglich horizontale Warentransporte fallen darunter.

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